Eine Zusammenfassung: Können Europäer über die EU den Weltraum gestalten?

Eine Zusammenfassung: Können Europäer über die EU den Weltraum gestalten?

Das Europäische Parlament ist das Sprachrohr aller EU-Bürger – unabhängig von einzelnen Nationalitäten. Somit besitzt es das Potenzial, Wünsche effizienter und gesammelter nach vorne zu bringen. Um die Zukunftsfrage nach der Gestaltung des Weltraums rankt sich mit Sicherheit auch die Frage nach der eigenen Partizipation an diesem Prozess. Für die Antwort muss eine tiefere Analyse von Amtsblättern und EU-Verträge geschehen, welche im Folgenden zusammengefasst wird.

Bei Betrachtung der rechtlichen Vorgaben, also vor allem des Vertrags von Lissabon und der Verordnung zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Europäischen Union, lässt sich der Rahmen feststellen, indem sich die Gestaltungsfähigkeit des Europäischen Parlaments in dem Politikbereich Raumfahrt (gleichbedeutend hier mit dem Politikbereich Weltraum) befindet.

Dabei wird im Primärrecht, also zum Beispiel dem Vertrag von Lissabon, dem Europäischen Parlament ein hohes Maß an Mitgestaltung als ordentlicher Mitgesetzgeber eingeräumt. Durch die Einschränkung des Politikbereichs aber generell auf wissenschaftliche und technische Aspekte, sind Gestaltungsoptionen für das Europäische Parlament wiederum begrenzt. Gestaltung ist in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung primärrechtlich gar nicht vorgesehen. Merkbar wird dies im zuständigen Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, in welchem nur der wissenschaftliche und technische Aspekt der Raumfahrt thematisiert und diskutiert wird. Die Beschränkung wird hier ganz praktisch erkennbar.

In der Praxis lassen sich zusätzlich ganz strukturelle Benachteiligungen des Europäischen Parlaments im Vergleich zu anderen Organen und zu den Mitgliedsstaaten der EU erkennen, nämlich die Besetzung des Verwaltungsrats der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm, indem das Europäische Parlament kein Stimmrecht besitzt, die Europäische Kommission jedoch drei Stimmen in Abstimmungen. Die Benachteiligung ist offensichtlich.

Trotzdem: Durch den Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber ein umfassendes Mitgestaltungsrecht in der Raumfahrt erhalten. Entgegen verschiedener Benachteiligungen, wie bei der Besetzung des Verwaltungsrats der entscheidenden Agentur für das Weltraumprogramm und genereller legislativer Benachteiligungen, wie zum Beispiel das fehlende Recht des Europäischen Parlaments eigene Gesetzesvorhaben zu initiieren, sind die Möglichkeiten bei der wissenschaftlichen und technischen EU-Raumfahrtpolitik mitzugestalten durchaus gegeben und vielseitig. Dies lässt sich anhand vergangener Verordnungen zu den Tätigkeiten der Programme (zum Beispiel Copernicus) erkennen, aber auch an der finanziellen Ausstattung, bei welcher auch das Parlament mitentscheidet.

Trotzdem ist die Arbeit insofern eingeschränkt, dass der inhaltliche Fokus auf wissenschaftlichen und technischen Aspekten liegen muss. Diese Forderung des Primärrechts zieht sich wie ein roter Faden durch das Sekundärrecht, bis hin zur praktischen Arbeit im Parlament und in seinen Ausschüssen.

Der Weltraum lässt sich gestalten. Doch die Stimme der Bürger in der EU, das Europäische Parlament, besitzt hier eng gezogene Grenzen. Wobei es doch das Effizienteste wäre, wenn Unionsbürger hierüber Einfluss nehmen könnten, viel effizienter als über die EU-Mitgliedsstaaten.

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